Ärztinnen und Ärzte in fortgeschrittenem Stadium der Facharztausbildung (Pädiatrie/ Neuropädiatrie, Neurologie, Neurochirurgie) sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine finanzielle Unterstützung für eine Hospitation in einer epileptologischen Abteilung / Klinik beantragen. Ziel der Hospitation ist es, einen Einblick in die Epileptologie / in spezielle Bereiche der epileptologischen Versorgung zu bekommen.
Es wird die Erstattung eines Verdienstausfalls von bis zu 2.000 € monatlich für maximal zwei Monate gewährt. Voraussetzung hierfür ist die Zusage der aufnehmenden Institution sowie die Bestätigung des Arbeitgebers, dass sie/er die Person für diese Zeit freistellt und anschließend weiterbeschäftigt.
Für das Fellowship Epileptologie werden insgesamt 10.000 €/Jahr bereitgestellt. Der Antrag wird unter Verwendung der Formulare auf der Homepage an die Schatzmeisterin gestellt, der Vorstand entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.