Klinisches Fellowship Epileptologie (ehemals „Schnupperkurs“)

Fellowship Klinische Epileptologie

Ärztinnen und Ärzte im fortgeschrittenen Stadium der Facharztausbildung oder Fachärzte (Pädiatrie / Neuropädiatrie, Neurologie, Neurochirurgie) sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine finanzielle Unterstützung für eine Hospitation („Visiting Physician“) in einer epileptologischen Abteilung / Klinik im nicht-deutschsprachigen Ausland beantragen.

Die Antragstellenden müssen DGfE-Mitglieder sein.

Die Ziele der Hospitation bestehen in der Gewinnung spezialisierter Kenntnisse im Bereich der klinischen oder experimentellen Epileptologie und in der internationalen Vernetzung.

Als Kompensation für den Verdienstausfall wird ein Stipendium in Höhe von 2.500€ monatlich für 3 bis 12 Monate gewährt. Der Stipendiat / die Stipendiaten muss schriftlich bestätigen, dass für den Zeitraum der Förderung keinerlei andere Finanzierung vorliegt; das Stipendium der DGfE ist nicht als Zusatzfinanzierung gedacht.

Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusage der aufnehmenden Institution sowie die Bestätigung des hiesigen Arbeitgebers, dass er die antragstellende Person für diese Zeit ohne Fortzahlung der Bezüge freistellt und anschließend weiterbeschäftigt.

Jährlich werden Fellowships bis zu einer Gesamtsumme von maximal 60.000 € vergeben.

Anträge für 2024 können bis 30.04. gestellt werden, für die Folgejahre endet die Bewerbungsfrist jeweils am 31.10. des Vorjahres (also am 31.10.2024 für das Jahr 2025). Der Antrag wird unter Verwendung des Formulars auf der DGfE-Website an die Schatzmeisterin gestellt, der Vorstand entscheidet über die Vergabe der Stipendien.

Ein Abschlussbericht sowie ein Beitrag für die DGfE-Website sind verpflichtend.

 

Zu den Formularen