Zertifikate

Neuerwerb des persönlichen Zertifikates "Epileptologie"
Zertifizierung von Schwerpunktpraxen Epileptologie, Epilepsieambulanzen, Epilepsiezentren und Epilepsieberatungsstellen 

Zertifikat Epileptologie

Ein gültiges Zertifikat Epileptologie ist die Voraussetzung für alle weiteren DGfE Zertifikate.

Es handelt sich um ein persönliches Zertifikat, welches nach der Erfüllung der Zertifikatskriterien, dem bestehen des Multiple Choice Tests und einem Abschließenden Fachgespräch erworben werden kann.

Alle Unterlagen, die Anmeldung zum MC-Test sowie die Vermittlung des Fachgesprächs laufen über die Geschäftsstelle office@dgfe.org .

Der Multiple-Choice-Test findet regelmäßig im Rahmen der Jahrestagungen statt. Weiterhin gibt es eine Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie, so dass es oft möglich ist im Spätherbst an einem zusätzlichen MC-Test in Österreich teilzunehmen, fragen Sie dies gerne in der Geschäftsstelle an.

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird das Zertifikat Epileptologie für fünf Jahre ausgestellt.

Zur Verlängerung des Zertifikates ist ein schriftlicher Antrag notwendig sowie der Nachweis von 30 DGfE Fortbildungspunkten (anhand von Teilnahmebescheinigungen) aus den vorangegangenen 5 Jahren.


Ambulante Epileptologie

Die DGfE zertifiziert Epilepsie-Schwerpunktpraxen für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die sich in besonderem Maße der ambulanten Diagnostik, Behandlung und sozial-medizinischer Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Epilepsie widmen.

Formulare & Anträge​​​​​​​


Epilepsiezentrum

Epilepsiezentren sind überregionale Kompetenzzentren (Kliniken, Abteilungen, Fachkliniken oder organisatorische Einheiten von Krankenhäusern), die über spezielle Expertise und eine besondere Ausstattung zur ambulanten und stationären Versorgung von Patienten mit Epilepsien und verwandten Erkrankungen verfügen.

Die Anerkennung einer medizinischen Einrichtung als Epilepsiezentrum erfolgt unter Nachweis der Erfüllung Voraussetzungen auf Antrag des Leiters der Klinik/Abteilung/Fachklinik/ oder organisatorischen Einheit an die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren.

Epilepsiezentren können schwerpunktmäßig entweder im pädiatrischen oder Erwachsenenbereich tätig sein. Die Ernennung bzw. Zertifizierung erfolgt also entweder zum Epilepsiezentrum für Erwachsene oder zum Epilepsiezentrum für Kinder und Jugendliche, zudem wird zwischen Epilepsiezentren mit Spezialisierung im Bereich Epilepsiechirurgie und Epilepsiezentrum mit Spezialisierung im Bereich der allgemeinen (nicht operativen) Epileptologie unterschieden.


Epilepsieberatungsstellen

Epilepsieberatungsstellen, die die Anforderungen der DGfE erfüllen, können als Epilepsieberatungsstelle zertifiziert werden.

Der Verein Sozialarbeit bei Epilepsie e.V. hat Standards für Epilepsieberatungsstellen erarbeitet, um die Qualität der Beratungsstellen zu gewährleisten. Es wurde festgestellt, dass die Standards der Sichtweise der DGfE bezüglich der Anforderungen an Epilepsieberatungsstellen entsprechen. Die Zertifizierung von Epilepsieberatungsstellen sollte in der Kommission ambulante Epileptologie unter Mitwirkung eines vom Verein Sozialarbeit bei Epilepsie benannten Mitgliedes erfolgen.

Epilepsieberatungsstellen beraten epilepsiekranke Menschen und deren Angehörige bei sozialmedizinischen Anliegen. Zu den Themenkreisen gehören unter anderen Epilepsie und mögliche Komorbiditäten / Schule und Ausbildung / Beruf und Mobilität / Schwerbehinderung und mögliche Merkzeichen / Freundschaft und Partnerschaft / Freizeit und Sport. Neben der persönlichen Beratung bieten Epilepsieberatungsstellen Informationsveranstaltungen, Gruppenangebote und psychoedukative Patientenschulungen an. Auch die interdisziplinäre, kollegiale Beratung ist fester Bestandteil einer auf Epilepsie spezialisierten Beratungsstelle. Epilepsieberatungsstellen können von der DGfE und dem Verein Sozialarbeit bei Epilepsie zertifiziert werden, wenn sie die im Antrag formulierten personellen, konzeptionellen und räumlichen Mindestanforderungen erfüllen.