Zertifikate

Zertifizierung von Epilepsieambulanzen, Epilepsiezentren und Epilepsieberatungsstellen 

Ambulante Epileptologie

Die DGfE zertifiziert Epilepsie-Schwerpunktpraxen, die sich in besonderem Maße der ambulanten Diagnostik, Behandlung und sozial-medizinischer Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Epilepsie widmen.


Definition Epilepsie-Schwerpunktpraxen

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Neu- / Verlängerungsantrag Epilepsie-Schwerpunktpraxen

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Epilepsiezentrum

Epilepsiezentren sind überregionale Kompetenzzentren (Kliniken, Abteilungen, Fachkliniken oder organisatorische Einheiten von Krankenhäusern), die über spezielle Expertise und eine besondere Ausstattung zur ambulanten und stationären Versorgung von Patienten mit Epilepsien und verwandten Erkrankungen verfügen.

Die Anerkennung einer medizinischen Einrichtung als Epilepsiezentrum erfolgt unter Nachweis der Erfüllung Voraussetzungen auf Antrag des Leiters der Klinik/Abteilung/Fachklinik/ oder organisatorischen Einheit an die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren.

Epilepsiezentren können schwerpunktmäßig entweder im pädiatrischen oder Erwachsenenbereich tätig sein. Die Ernennung bzw. Zertifizierung erfolgt also entweder zum Epilepsiezentrum für Erwachsene oder zum Epilepsiezentrum für Kinder und Jugendliche, zudem wird zwischen Epilepsiezentren mit Spezialisierung im Bereich Epilepsiechirurgie und Epilepsiezentrum mit Spezialisierung im Bereich der allgemeinen (nicht operativen) Epileptologie unterschieden.


Definition Epilepsiezentren

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Voraussetzungen zur Beantragung

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Antragsformulare

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Epilepsieberatungsstellen

Epilepsieberatungsstellen, die die Anforderungen der DGfE erfüllen, können als Epilepsieberatungsstelle zertifiziert werden.


Definition Epilepsieberatungsstellen

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Voraussetzungen zur Beantragung

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Antragsformulare

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