Ist Reiten auch ein geeigneter Sport für Menschen mit Epilepsie ?
Autorin: Dr. med. V. Homberg, 11 / 2008
Tatsächlich kann Reiten für Epilepsiepatienten Probleme mit sich bringen und dies in zweierlei Hinsicht:
1. verlangt der selbstständige und direkte Umgang mit dem Pferd Konzentration und schnelles Reaktionsvermögen, vor allem in Situationen, in denen das Pferd unruhig ist, scheut etc.
2. ist beim Reiten das allgemeine Verletzungsrisiko erhöht durch Sturz aus größerer Höhe und bei höherer Geschwindigkeit.
Dennoch muß die Entscheidung, den Sport weiter auszuüben oder neu zu erlernen immer eine individuelle, insbesondere eine der Anfallsanamnese angepasste sein.
Bei der Vielzahl möglicher Epilepsiesyndrome ist die Abhängigkeit des Verletzungsrisikos vom Anfallstyp zu bedenken, einige seien daher heraus gestellt:
Rein schlafgebundene Anfälle und isolierte einfach-fokale Anfälle, also Anfälle ohne Bewusstseinsverlust, sind als unproblematisch zu werten, sofern keine Beeinträchtigung der Motorik vorliegt
Fokale Anfälle mit Bewusstseinsverlust (komplex-fokal) oder Absencen verlangen bereits erheblich mehr Vorsicht, eine Begleit- bzw. Aufsichtsperson ist notwendig, das Tempo sollte angepasst sein
Bei Patienten mit generalisierten tonisch-klonischen Anfällen (Grand mal, idiopathische oder sekundär generalisierte Epilepsien) ist Reiten als Freizeitsport nicht ruhigen Gewissens zu empfehlen. Bei ausgesprochenem Wunsch sollte ein anfallsfreies Intervall unter Therapie von mindestens 1 Jahr eingehalten werden.
Für alle Anfallsarten ist natürlich auch die Häufigkeit, mit der Anfälle auftreten in die Überlegungen mit einzubeziehen und sollte die Entscheidung bestimmen.
Was ist allgemein zu beachten ?
In erster Linie ist das Tragen einer Schutzkappe, auch beim Voltigieren, dringend zu empfehlen.
Anfallsprovozierende Situationen wie Schlafentzug, unregelmäßige Tabletteneinnahme etc. sind vorher in besonderem Maße zu vermeiden, gegebenenfalls muß auf das Reiten an diesem Tag verzichtet werden.
Bei tageszeitlicher Bindung der Anfälle sollte zu den entsprechend riskanten Tageszeiten nicht geritten werden.
Auf Springreiten, Military oder Jagdreiten sollte prinzipiell verzichtet werden; bei Geländeritten ist eine Begleitung erforderlich.
Unproblematischer gestaltet sich für den Epilepsiepatienten das Therapeutische Reiten (Hippotherapie oder Heilpädagogisches Reiten/Voltigieren), da hierbei entsprechende fachliche Betreuung erfolgt und der Umgang mit dem Pferd nicht sportlicher Natur, sondern therapeutisch ausgerichtet ist. Gerade bei Menschen mit zusätzlicher Behinderung, insbesondere mit neurologischen Bewegungsstörungen (angeboren oder erworben) oder nach Schädel-Hirn-Traumata hat sich das Reiten als physiotherapeutische Behandlung bewährt. Eine Epilepsie stellt hierfür keine prinzipielle Kontraindikation dar.
Informationen:
Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V., Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf, Tel: (02581) 63620/-194;
Therapeutisches Reiten Bethel, Leitung: D. Baum, Remterweg 76, 33617 Bielefeld, Tel: (0521) 144-3097
Behandlungszentrum Vogtareuth, Abteilung Neuopädiatrie, Krankenhausstr. 20 83569 Vogtareuth, Tel: (08038) 901701 (Physiotherapie)
Beirat: Prof. Dr. A. Schulze-Bonhage, Neurozentrum Freiburg
